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Buch mit weiteren Informationen zu den AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Wichtige Information:

Bei Verträgen, die auf Basis unserer AGB abgeschlossen werden, dürfen wir durch die derzeitige Corona Krisensituation auf folgende Ergänzung der AGB hinweisen:

Wie gehen davon aus, dass Ihnen der Umstand der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) und der Inhalt der offiziellen restriktiven Maßnahmen, die von Behörden bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erlassen wurden, bekannt sind.  Aus Gründen der Klarheit halten wir fest, dass die Tatsache der Coronavirus-Krankheit für einen nunmehr abgeschlossenen Vertrag gemäß unserer AGB keinen Grund für eine Befreiung von den vertraglichen Verpflichtungen darstellt.

Sofern die Folgen der Coronavirus-Krankheit oder behördlichen/amtlichen Maßnahmen eine der Parteien im Vergleich zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Einschränkungen zusätzlich belasten, so gelten dafür die Bestimmungen der höheren Gewalt und jede Partei trägt das Risiko und die Kosten, die im Zusammenhang mit ihren Interessen entstehen. Es stellt keinen Vertragsbruch dar, wenn nach Vertragsabschluss die COVID-19 Situation vertragliche Tätigkeiten, Einsatzgebiete oder Betriebsbereiche eine der Parteien unmittelbar betrifft und ein Stadium erreicht hat, in dem und infolge dessen die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erwartet werden kann bzw. objektiv unmöglich ist.

Die Partei, die sich auf die vorgenannten Umstände berufen will, hat die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, sobald sie eintreten.

Hier sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbraucher (B2C), für Geschäfte zwischen Unternehmen und Unternehmen (B2B), für unsere Tankstellenkunden und für unsere Pelletskunden.

 

Allgemeine Verkauf-und Lieferbedingungen - Konsumenten (B2C)

Allgemeine Verkauf-und Lieferbedingungen – Unternehmer (B2B)

AGB Tankstellen

AGB Holzpellets

Allgemeine Einkaufsbedingungen